Arbeitssicherheit: ein Thema für jedes Unternehmen

Gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber zur Beurteilung der Gefährdungen des Mitarbeiters an seinem Arbeitsplatz verpflichtet. Daraus folgt die Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die Sicherheit für Mitarbeiter zu gewährleisten. Gleichzeitg dienen diese Maßnahmen in der Regel der Anlagensicherheit und der Vermeidung von Umweltschäden.

D.h. jeder Arbeitgeber / jedes Unternehmen muss

  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungen für die Arbeitnehmer ermitteln
  • erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen sowie
  • deren Wirksamkeit prüfen

Hierbei ist es ganz egal, ob es sich um Schreibtischtätigkeiten in gefährlichem Umfeld oder um Wartungsarbeiten in einer Industrieanlage handelt.

clavis bietet hier diverse Tools rund um Mitarbeiter- und Anlagensicherheit: Gefährdungsbeurteilung, Genehmigungsverfahren, Work Clearance Management, Anlagenprüfung, etc.

Beachten Sie auch unser Referenzbeispiel Ruhr Oel.