Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

von

Ab dem 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die derzeitige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.  Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen (sog. "Inverkehrbringer") müssen sich demnach zunächst bei der "Zentrale Stelle Verpackungsregister" registrieren und anschließend ihre Verpackungen bei einem zugelassenen dualen System lizenzieren lassen.

Sofern SAP Waste and Recycling (IS-U-WA) im Einsatz ist und dort die bisher gültige Verpackungsverordnung abgebildet wurde, sollten hier zum 01.01.2019 Anpassungen vorgenommen werden.

Zurück